Stiftungsorgane

Die Stiftung wird vom Vorstand vertreten.

Der Vorstand und das Kuratorium bilden die Organe der Stiftung und sind selbstlos tätig. Die Organ erhalten keinerlei Entlohnung oder Honorare für ihre Organfunktion. 

 

Vorstandsvorsitzender ist:

Uwe Potreck-König

In der Anbrück 15  -  53489 Sinzig

 

Das Kuratorium ist beratendes Kontrollorgan der Stiftung.

Der wissenschaftliche Beirat unterstützt den Vorstand in Fachfragen.

 

 

Den Ausschnitt über die Stiftung Biologisches Alter im Stiftungsverzeichnis Rheinland-Pfalz finden Sie HIER.


Kontrollierende und begleitende Institution der Stiftung

Die Stiftung unterliegt der staatlichen Aufsicht nach Maßstab des jeweils im Lande Rheinland-Pfalz geltenden Stiftungsrechts.

 

Stiftungsaufsichtsbehörde

Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier kontrolliert einmal jährlich die Tätigkeiten der Stiftungsorgane sowie Haushaltsplan und Jahresrechnung.

 

Finanzbehörde

Das Finanzamt Bad Neuenahr-Ahrweiler prüft die Bilanzen der Stiftung alle drei Jahre rückwirkend und bestätigt die Gemeinnützigkeit der Stiftung.

 

Bundesverband

Der Bundesverband Deutscher Stiftungen begleitet die Stiftung in allen rechts- und stiftungspolitischen Fragen. 

Stiftungssatzung

Stiftungszweck und Ziele

  1. Zweck der Stiftung ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung. Der Stiftungszweck wird verwirklicht beispielsweise (insbesondere) durch folgende Maßnahmen:
  2. Die Prüfung und Erforschung der Möglichkeiten zur Bestimmung des biologischen Alters und der positiven Beeinflussung mit natürlichen Mitteln sowie deren Umsetzung.
  3. Die Prüfung, Erforschung und Erprobung von Methoden, Materialien, Substanzen und Gerätschaften, die im weitesten Sinne naturheilkundlichen Ursprungs sind bzw. natürliche Phänomene ausnutzt.
  4. Die Entwicklung neuer Technologien für die Anwendung der in Punkt 2 benannten Methoden, Materialien, Substanzen und Gerätschaften, die eine positive Beeinflussung des biologischen Alters sowie eine Steigerung von Aktivität und Wohlbefinden bewirken können.
  5. Die Datenerfassung, Speicherung, Aufarbeitung und Veröffentlichung neuer Erkenntnisse, die im Zusammenhang mit den Punkten 1, 2 und 3 stehen.
  6. Ihre Ziele setzt die Stiftung in der operativen Begleitung und Unterstützung gemeinnütziger Projekte um.

  

Gemeinnützigkeit

  1. Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
  2. Die Stiftung ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel der Stiftung dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.
  3. Keine Person darf durch Ausgaben, die dem Zweck der Stiftung fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
  4. Die Stiftung erfüllt ihre Aufgaben selbst oder durch eine Hilfsperson im Sinne des § 57 Abs. 1 AO, sofern sie nicht im Wege der Mittelbeschaffung gem. § 58 Nr. 1 AO tätig wird. Die Stiftung kann, zur Verwirklichung des Stiftungszweckes, Zweckbetriebe unterhalten.

 

Stiftungsaufsicht

  1. Die Stiftung unterliegt der staatlichen Aufsicht nach Maßstab des jeweils im Lande Rheinland-Pfalz geltenden Stiftungsrechts.
  2. Stiftungsaufsichtsbehörde ist die Dienstleistungsdirektion in Trier.
  3. Die Stiftungsaufsichtsbehörde ist auf Wunsch jederzeit über die Angelegenheiten der Stiftung zu unterrichten. Mitteilungen über Änderungen in Zusammenhang der Stiftungsorgane sowie Haushaltsplan, Jahresrechnung und Tätigkeitsbericht sind unaufgefordert vorzulegen.